Bundesfinanzministerium verweigert Fristverlängerung bei Kassenumstellung // Fünf Länder handeln im Interesse der Wirtschaft
Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachen haben heute (10.07.2020) gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommen- den Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben und den zeitlichen Aufschub am heutigen Tag mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn das Unternehmen: die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat
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